Allgemeine Bedingungen für die Brillenversicherung.
1. Was ist versichert?
Versichert sind sämtliche auf Mass angefertigten Korrektur- und Sonnenkorrekturbrillen (Aktionen ausgenommen), die in einem Augenoptikerbetrieb oder dem Online-Shop der Fielmann AG Schweiz gekauft worden sind und für die gemäss Brillenpass nicht ausdrücklich auf die Brillenversicherung verzichtet worden ist.
2. Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind alle Gefahren, denen die Korrekturbrillen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, z. B. Bruch, Beschädigung, Diebstahl und Verlust, unter Berücksichtigung des Leistungsumfanges nach Ziffer 5 und mit Ausnahme der unter Ziffer 6 aufgeführten Schäden.
3. Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.
4. Wie lange hat die Versicherung Gültigkeit?
Die Versicherung beginnt am Tage der Übergabe der Korrekturbrille, beim Online-Shop mit Erhalt der Bestellbestätigung. Die Laufzeit der Versicherung beträgt 12 Monate.
5. Versicherungsschutz
Gegen Vorlage des Brillenpasses oder der Rechnung erhalten Sie von einem in der Schweiz gelegenen Augenoptikerbetrieb der Fielmann-Gruppe folgende Leistungen:
5.1 Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn der Ersatz eines Glases oder beider Gläser und/oder der Fassung erforderlich wird.
Bei Totalschaden erhalten Sie im Wege des Naturalersatzes eine Fassung oder ein Glas bzw. zwei Gläser oder eine Brille gleicher Art bis zur maximalen Höchstentschädigung, siehe 5.3.
Dabei wird ein Selbstbehalt in Höhe von CHF 20.– für die Fassung und CHF 15.– je Glas (CHF 50.– für die komplette Brille) erhoben. Der Selbstbehalt gilt für Einstärkengläser und für Mehrstärkengläser. Für Kinderbrillen wird kein Selbstbehalt erhoben, wenn das Kind bei Auftragsbestellung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
5.2 Beschädigung
Bei Beschädigung wird Ihre Brille fachgerecht repariert. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erhalten Sie Ersatzleistung wie im Totalschadenfall, siehe 5.1.
5.3 Höchstentschädigung im Schadensfall
CHF 200.– für die Fassung; CHF 150.– pro Glas.
6. Hinweis
Nicht versichert sind Schäden, die durch eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Die Versicherung gilt auch nicht für Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiss bei normalem Gebrauch der Korrekturbrille entstanden sind.
7. Allgemeines im Schadensfall
Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich einen in der Schweiz gelegenen Augenoptikerbetrieb der Fielmann-Gruppe. Nach Abwicklung eines Totalschadens erlischt der Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Versicherung für die neue Brille ist selbstverständlich möglich. Bei einer Beschädigung gilt die Versicherung unverändert gemäss Brillenpass.